EU AI Act Bußgelder:
Was Unternehmen riskieren

Der AI Act sieht gestaffelte Höchstbeträge vor. Für Unternehmen gelten je nach Verstoß umsatzbezogene Grenzen; für KMU gelten besondere Deckelungen. Sortieren Sie Ihr Risiko, bevor es die Aufsicht tut.

Die drei Bußgeld-Stufen des EU AI Act

Der EU AI Act staffelt seine Bußgelder nach Schwere des Verstoßes (Art. 99):

Bis zu 35 Mio. € oder 7% vom weltweiten Jahresumsatz für verbotene KI-Praktiken, etwa Social Scoring oder manipulative Systeme.

Bis zu 15 Mio. € oder 3% für Verstöße gegen zentrale Pflichten, etwa bei Hochrisiko-Systemen oder Transparenz.

Bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % für falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden.

Es gilt jeweils der höhere Betrag. Für den Mittelstand gibt es eine Milderung: Nach Art. 99 Abs. 6 gilt für KMU und Start-ups jeweils der niedrigere der beiden Höchstwerte. Eine Freikarte ist das nicht.

EU AI Act Bußgelder: die drei Stufen nach Art. 99 – bis 35 Mio. Euro oder 7 Prozent vom Jahresumsatz

Das eigentliche Risiko steht in keiner Tabelle

Die 35 Millionen machen Schlagzeilen. Im Alltag trifft es Unternehmen woanders: Schatten-KI ohne Freigabe. Ein Chatbot ohne Kennzeichnung. Mitarbeitende, die sensible Daten in öffentliche Tools kippen. Je nach Rolle, System und konkretem Einsatz können daraus unterschiedliche aufsichtsrechtliche, datenschutzrechtliche oder reputative Folgen entstehen.

Bei der DSGVO begannen die Behörden mit Hinweisen und Nachforderungen, nicht mit Höchstbeträgen. Ob es beim AI Act genauso läuft, ist offen. Wer jetzt Strukturen aufbaut, verschafft sich einen Vorsprung.

Drei Schritte für den Einstieg

  1. Prüfen Sie den Bestand: Welche KI läuft im Unternehmen, offiziell und inoffiziell?
  2. Ordnen Sie die Risiken ein: Welche Systeme könnten in den Anwendungsbereich fallen, und welche Einordnungsfragen sind offen?
  3. Setzen Sie klare Regeln: Wer darf was, mit welchen Tools, mit welchen Daten?

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Häufige Fragen zu den EU AI Act Bußgeldern

Wie hoch können die Bußgelder maximal ausfallen?

Für verbotene KI-Praktiken sieht Art. 99 grundsätzlich bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere Höchstwert.

Gelten die Bußgelder auch für kleine und mittlere Unternehmen?

Grundsätzlich ja. Art. 99 Abs. 6 erlaubt für KMU und Start-ups aber niedrigere Bußgeldrahmen. Die Einstufung hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Konzernstruktur.

Wer verhängt die Bußgelder in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur ist zentrale Anlaufstelle und in nicht regulierten Produktbereichen Marktüberwachungsbehörde. In regulierten Bereichen bleiben weitere Fachbehörden zuständig (Stand: September 2026).

Betreffen die Pflichten nur KI-Anbieter?

Nein. Auch wer KI nur einsetzt, ist in aller Regel Betreiber im Sinne der Verordnung, mit eigenen Pflichten. Welche das sind, zeigt die Übersicht EU AI Act: Pflichten für Unternehmen.

Ab wann drohen die Bußgelder?

Die Sanktionsvorschriften gelten im Kern seit dem 2. August 2025. Zum 2. August 2026 kommen Transparenzpflichten hinzu, die Hochrisiko-Pflichten folgen gestaffelt bis 2028. Die Details stehen unter EU AI Act Frist August 2026.

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