Der EU AI Act staffelt seine Bußgelder nach Schwere des Verstoßes (Art. 99):
Bis zu 35 Mio. € oder 7% vom weltweiten Jahresumsatz für verbotene KI-Praktiken, etwa Social Scoring oder manipulative Systeme.
Bis zu 15 Mio. € oder 3% für Verstöße gegen zentrale Pflichten, etwa bei Hochrisiko-Systemen oder Transparenz.
Bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % für falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden.
Es gilt jeweils der höhere Betrag. Für den Mittelstand gibt es eine Milderung: Art. 99 Abs. 6 erlaubt niedrigere Rahmen für KMU und Start-ups. Eine Freikarte ist das nicht.

Die 35 Millionen machen Schlagzeilen. Im Alltag trifft es Unternehmen woanders: Schatten-KI ohne Freigabe. Ein Chatbot ohne Kennzeichnung. Mitarbeitende, die sensible Daten in öffentliche Tools kippen. Jeder dieser Fälle kann Bußgeld, Datenschutzverfahren und Reputationsschaden zugleich auslösen.
Bei der DSGVO begannen die Behörden mit Hinweisen und Nachforderungen, nicht mit Höchstbeträgen. Ob es beim AI Act genauso läuft, ist offen. Wer jetzt Strukturen aufbaut, verschafft sich einen Vorsprung.
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Bis zu 35 Mio. Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 99). Diese höchste Stufe gilt für verbotene KI-Praktiken.
Grundsätzlich ja. Art. 99 Abs. 6 erlaubt für KMU und Start-ups aber niedrigere Bußgeldrahmen. Die Einstufung hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Konzernstruktur.
Die nationale Aufsicht ist im Aufbau. Eine zentrale Rolle der Bundesnetzagentur zeichnet sich ab, Details regelt die nationale Umsetzung (Stand: Juli 2026).
Nein. Auch wer KI nur einsetzt, ist in aller Regel Betreiber im Sinne der Verordnung, mit eigenen Pflichten. Welche das sind, zeigt die Übersicht EU AI Act: Pflichten für Unternehmen.
Die Sanktionsvorschriften gelten im Kern seit dem 2. August 2025. Zum 2. August 2026 kommen Transparenzpflichten hinzu, die Hochrisiko-Pflichten folgen gestaffelt bis 2028. Die Details stehen unter EU AI Act Frist August 2026.
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