KI-Transparenzpflichten: Wo steht Ihr Unternehmen?
Zwölf Fragen, fünf Minuten. Sie erhalten Hinweise auf mögliche Prüffelder rund um
Artikel 50 EU AI Act. Der Check ersetzt keine Rollenklärung und keine
Prüfung Ihres konkreten Einsatzes. Nicht jede Frage betrifft eine Kennzeichnungspflicht.
Vor dem Start
Dieser automatisierte Check prüft nur ausgewählte Anhaltspunkte anhand Ihrer Angaben.
Treffen Sie keine rechtlich oder wirtschaftlich wesentliche Entscheidung allein auf
Grundlage des Ergebnisses. Kritische Fälle benötigen eine individuelle fachliche und
erforderlichenfalls anwaltliche Prüfung.
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A · Wo Sie nach außen sprechen
Ausgewählte Prüffelder aus Art. 50 Abs. 1 und 4
Frage 01 · Direkte Interaktion
Kommuniziert bei Ihnen eine KI mit Menschen, ohne dass es offensichtlich ist?
Chatbot, Telefonassistent, WhatsApp-Bot, Terminvereinbarung. Der Maßstab ist nicht die Technik, sondern der Eindruck: Könnte eine aufmerksame Person glauben, sie spreche mit einem Menschen?
Ja, ohne klaren HinweisJa, mit HinweisNeinWeiß nicht
Erzeugen Sie Bilder, Videos oder Stimmen, die echt wirken könnten?
Frage 02 · Deepfake-Begriff
Relevant kann ein Inhalt sein, wenn er bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirken könnte. Realismus allein genügt nicht für jede Einordnung.
Ja, realistische Szenen/PersonenJa, aber klar als KI erkennbarNur Retusche an echtem MaterialNein
Frage 03 · Öffentliches Interesse
Veröffentlichen Sie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse?
Die Pflicht trifft nicht jeden Werbetext. Gemeint sind Inhalte zur öffentlichen Meinungsbildung: politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder kulturelle Themen – etwa Positionspapiere, Fachbeiträge, Pressemitteilungen zu Branchenfragen.
Ja, regelmäßigGelegentlichNein, nur Produkt-/WerbetexteWeiß nicht
Frage 04 · Die Textausnahme
Wie tief prüft ein Mensch Ihre KI-Texte vor der Veröffentlichung?
Für die gesetzliche Ausnahme kommt es auf menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle an. Eine reine Rechtschreib- oder Formalprüfung dürfte dafür regelmäßig nicht genügen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt im Einzelfall zu prüfen.
Inhaltlich, mit AblehnungsmöglichkeitNur Korrektorat/FormalesGar nichtUneinheitlich
Frage 05 · Redaktionelle Verantwortung
Trägt eine natürliche oder juristische Person redaktionelle Verantwortung?
Der Verordnungstext verbindet menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle mit der Verantwortung einer natürlichen oder juristischen Person. Eine namentliche Benennung ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben; klare interne Zuständigkeiten sind dennoch sinnvoll.
Ja, klar geregelt und dokumentiertJa, aber nicht dokumentiertNeinWeiß nicht
B · Welche Rolle Sie tragen
Anbieter oder Betreiber – die Pflichten unterscheiden sich grundlegend
Frage 06 · Rollenwechsel
Bieten Sie ein KI-System unter eigenem Namen oder eigener Marke an?
Wer ein fremdes System unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, kann selbst Anbieterpflichten übernehmen. Maßgeblich sind Bereitstellung, Nutzungskontext und mögliche Rollenwechsel nach dem AI Act.
Ja, an KundenJa, intern unter eigenem NamenNein, nur fremde Tools wie eingekauftWeiß nicht
Frage 07 · Doppelrolle
Haben Sie geprüft, ob Sie gleichzeitig Anbieter und Betreiber sind?
Beides zugleich kommt häufiger vor, als viele denken. Wer ein Fremdmodell nur nutzt, bleibt in der Regel Betreiber – wer daraus ein eigenes Produkt unter eigenem Namen macht, kann zusätzlich in die Anbieterrolle rutschen.
Ja, dokumentiertGrob überlegtNeinDie Frage ist neu für mich
Frage 08 · Lieferkette
Wissen Sie, ob Ihre Tool-Anbieter maschinenlesbar kennzeichnen?
Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 ist grundsätzlich Aufgabe des Anbieters. Für Betreiber bleibt wichtig, Funktionen und vertragliche Angaben des Tool-Anbieters zu kennen.
Ja, vertraglich geregeltMündlich zugesagtNeinWeiß nicht
C · Was viele übersehen
Pflichten, die schon gelten – oder gar nicht erst erlaubt sind
Frage 09 · Verbotene Praxis
Analysiert bei Ihnen KI Emotionen von Mitarbeitenden oder Bewerbern?
Achtung, andere Kategorie: Bestimmte KI-Systeme zur Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz sind nach Art. 5 grundsätzlich verboten, nicht bloß kennzeichnungspflichtig. Ausnahmen bestehen für medizinische oder Sicherheitsgründe. Entscheidend ist, ob die gesetzliche Definition tatsächlich erfüllt ist.
JaIst angedachtNeinWeiß nicht
Frage 10 · Art. 4 KI-Kompetenz
Haben Sie angemessene Maßnahmen für ausreichende KI-Kompetenz getroffen?
Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Er verlangt Maßnahmen nach besten Kräften und berücksichtigt Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Schulung und Einsatzkontext. Eine Schulung ist ein wichtiger, aber nicht der einzige mögliche Baustein.
Ja, dokumentiert mit NachweisenGeschult, aber nicht dokumentiertNeinWusste ich nicht
Frage 11 · Schatten-KI
Wissen Sie, welche KI-Tools Ihre Mitarbeitenden tatsächlich nutzen?
Ein Inventar schafft die Grundlage für die weitere Prüfung. Nicht freigegebene Tools können zusätzliche Risiken erzeugen. Welche Pflichten das Unternehmen treffen, hängt von Rolle, Kenntnis, Einfluss und konkretem Einsatz ab.
Ja, vollständiges InventarDie offiziellen ToolsNeinVermutlich mehr als ich weiß
D · Ob Sie auskunftsfähig sind
Ein belastbarer Überblick erleichtert interne Prüfungen und Behördenanfragen
Frage 12 · Nachweisfähigkeit
Könnten Sie einer Behörde kurzfristig darlegen, wo Sie KI einsetzen?
Ein dokumentierter Überblick erleichtert interne Prüfungen und mögliche Behördenanfragen. Ob und welche Nachweise konkret verlangt werden, hängt von Rolle, System und Einsatz ab.
Ja, alles dokumentiertMit Aufwand, aber machbarNeinDaran habe ich nicht gedacht
Das PDF enthält Ihre Antworten, unverbindliche Orientierungshinweise und mögliche nächste Prüfschritte.
Dieser automatisierte Selbstcheck ist ein Orientierungsangebot. Er prüft nur ausgewählte
Anhaltspunkte anhand Ihrer Angaben und bietet weder eine vollständige Compliance-Prüfung noch
eine verbindliche rechtliche Bewertung. Ergebnisse können im konkreten Anwendungskontext
unvollständig oder unzutreffend sein. Treffen Sie keine rechtlich oder wirtschaftlich wesentliche
Entscheidung allein aufgrund dieses Checks. Lassen Sie kritische Einsatzfälle individuell
fachlich und erforderlichenfalls anwaltlich prüfen.
Rechtsstand: Juli 2026 · Auswertungslogik: Version 2.2
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